Den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz durchsetzen
26. Oktober 2015In vielen Familien ist es wichtig, dass die Kinder tagsüber betreut werden, weil manchmal sogar beide Elternteile arbeiten gehen. Für Alleinerziehende ist es besonders schwer, denn sie sind auf Arbeit angewiesen und müssen ihren Nachwuchs während der Arbeitszeiten unbedingt betreuen lassen.
In Deutschland ist die Nachfrage nach Kita-Plätzen besonders groß, doch das Angebot entspricht leider nicht der Nachfrage. Grundsätzlich haben Eltern aber einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, doch wie kann man diesen durchsetzen?
Rechtsansprüche geltend machen
Nicht alle Eltern finden für ihr Kind einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter, so dass die Ausübung der Arbeit unter Umständen gefährdet ist. Laut SGB VIII besteht in Deutschland ein „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“.
Wo sollen sich Eltern jetzt hinwenden, wenn sie diese Ansprüche geltend machen möchten? Die richtige Anlaufstelle ist in diesem Fall die Stadt oder Gemeinde. Darum sollte man sich immer so früh wie möglich kümmern, spätestens aber drei Monate, bevor der Betreuungsplatz dann wirklich gebraucht wird.
Da es einen großen Mangel an solchen Plätzen gibt, ist es in vielen Fällen sogar ratsam, den Antrag gleich nach der Geburt des Kindes zu stellen. Nicht nur für die Eltern ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig, auch die Stadtverwaltung muss sich mit der Planung beschäftigen.
Es ist zu empfehlen, den Antrag schriftlich zu stellen, und dann am besten als Einschreiben mit Rückschein, so hat man gleich einen entsprechenden Nachweis. Viele Gemeinden bieten auch entsprechende Formulare an, Informationen findet man meistens auf der Webseite der Stadt.
Welche Ansprüche bestehen bei der Betreuung?
Vom Gesetz her gibt es bisher keine Vorgaben, wie ein Kita-Platz sein muss, damit er für Eltern und Kind auch zumutbar ist. Normalerweise sollte der Betreuungsplatz zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in höchstens 20 Minuten zu erreichen sein.
Auch was die Betreuungszeiten pro Tag angeht, gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Wie der Umfang der zustehenden Förderung am Tag zu sein hat, hängt vom jeweiligen Bedarf ab. Dabei zählt nicht nur der Bedarf des Kindes, man richtet sich auch nach der beruflichen Situation der Elternteile.
Unter Umständen kann es dann auch notwendig sein, dass die Eltern eine Vollzeit-Betreuung für ihr Kind brauchen. Lediglich in Nordrhein-Westfalen gibt es eine feste Regelung, hier haben die Eltern Anspruch auf eine Betreuung von 45 Stunden in der Woche.
So geht man bei einer Absage vor
Nicht immer geht der Antrag positiv aus und man bekommt eine Absage, oder der Betreuungsplatz ist schlichtweg unzumutbar. Dann ist es möglich, seine Ansprüche über eine Klage durchzusetzen. Das ist jedoch nur dann sinnvoll, wenn es innerhalb der Gemeinde überhaupt entsprechende Plätze gibt.
Meistens erfolgt eine Absage ja aus dem Grund, weil eben keine Betreuungsplätze vorhanden sind, diese kann man dann nicht einfach aus dem Boden stampfen. In solchen Fällen muss der Anspruch auf einen Betreuungsplatz dann durch einen entsprechenden Schadensersatz kompensiert werden.
Eltern sind dann wohl oder übel gezwungen, sich selbst um eine Betreuung für ihr Kind zu kümmern, die Mehrkosten dürfen sie der Gemeinde dann in Rechnung stellen. Bekommt man also eine Absage von der Gemeinde, dann sollte man sich gleich auf die Suche nach einer privaten Betreuung machen.
Hat man dabei kein Glück, so kann man eventuell sogar auf Schadensersatz wegen Verdienstausfalls klagen, wenn man deswegen seine Arbeit nicht ausüben kann.