Jugendliche haben Rechte
19. April 2011Eltern von Jugendlichen haben es nicht leicht. Aber auch Teenager haben es nicht leicht mit ihren Eltern. Verbote hier, Pflichten da, nichts scheint erlaubt. Doch dies ist nicht ganz der Fall, denn das Jugendschutzgesetz trifft klare Aussagen.
Eltern von Heranwachsenden sollen nun aber keinesfalls immer den Gesetzestext zur Hand haben, wenn es darum geht, was ihre Kinder dürfen und was nicht, auch wenn der Verweis auf einen entsprechenden Paragraphen ab und an durchaus ein schnelles Ende mancher Diskussion herbei führen kann. Einige immer wiederkehrende Diskussionspunkte hier einmal zusammengefasst:
„Ich brauche die Pille!“
Generell dürfen Jugendliche allein zum Arzt und sich dort auch die Pille verschreiben lassen, ohne dass der Arzt die Eltern darüber informieren muss. Allerdings liegt es im Ermessen des Arztes, ob er es für richtig hält, der Jugendlichen diese schon zu verschreiben.
Von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden allerdings ist der Arzt, wenn das Kind schwerwiegende Erkrankungen hat oder ein medizinischer Eingriff nötig ist, hier müssen immer noch die Eltern informiert werden.
„Ich betrinke mich doch nicht!“
Egal ob Wein oder Bier, unter 16 Jahren läuft hier nichts. Erst ab 16 Jahren dürfen Jugendliche dies Alkoholika kaufen oder in der Öffentlichkeit trinken. Anders hingegen sieht es mit Hochprozentigem aus. Diese sind erst ab 18 Jahren erlaubt, wobei auch die bei Jugendlichen beliebten Alcopops in diese Kategorie fallen. Für alle anderen Drogen gilt natürlich strikt: Sie sind für alle Altersklassen gesetzlich verboten.
„Ich möchte ein Tattoo.“
Körperschmuck ist sicherlich Geschmackssache, allerdings brauchen Jugendliche immer die Einwilligung der Eltern. Wenn der Wunsch nach Piercing, Branding oder Tattoo aufkommen sollte, ist es ratsam, nicht nur schlicht zu verbieten, sondern den Jugendlichen auf die Reichweite seiner Entscheidung hinzuweisen und darauf zu achten, dass gerade das Tattoo lebenslang bleiben wird.