Private Krankenversicherung: Nach Scheidung muss Kind nicht wechseln
31. Januar 2010Nach der Scheidung der Eltern muss ein privat versichertes Kind nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Dies selbst dann, wenn der unterhaltspflichtige Vater dies fordert. Dies entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz ( Az.: 11 UF 620/09).
Dem Urteil des Koblenzer Gerichts zufolge zählt die private Krankenversicherung zum angemessenen Unterhalt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Kind von der Geburt bis zum Zeitpunkt der Scheidung privat krankenversichert war. In diesem Fall muss der unterhaltsverpflichtete Vater die Beiträge bezahlen, entschieden die Richter.
Das OLG Koblenz gab dabei einer geschiedenen Frau recht, die eine entsprechende Zahlung gegen den Ex-Mann des Kindes eingeklagt hatte, der sich weigerte die private Krankenversicherung des zehnjährigen Kindes zu bezahlen. Die Kosten hierfür beliefen sich auf gut 180 Euro im Monat, die der Vater einsparen wollte. Sein Argument: der Sohn solle zusammen mit der Ex-Frau in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.