Das Elterngeld soll nun doch gekürzt werden

Redaktion kinderzeugsVeröffentlicht am 2 Min. Lesezeit

Nun wird das Elterngeld nicht wie angekündigt ausgebaut, sondern von der Bundesregierung wohl eher gekürzt. Angesichts der knappen Kassen des Staates ist Bundesfamilienministerin Kristina Schröder wohl dazu gezwungen. Vom Tisch sind auch andere Pläne, wie das Teilelterngeld für teilzeitarbeitende Eltern und auch die geplante Verdopplung der Vätermonate von zwei auf vier beim Elterngeld. Bei der Vorstellung des diesjährigen Familienreports sagt Schröder, dass beide Vorhaben aber auf der Agenda bleiben. Allerdings scheint die aktuelle Bundesregierung nach Auffassung der Kinderzeugs-Redaktion den Rotstift falsch anzusetzen, wenn tatsächlich Familien und Kinder – in anderen Ländern die Zukunft eines Landes – dem Sparzwang zu Opfer fallen.

Wie Familienministerin Schröder erklärte, wolle sie auch die Struktur des Elterngeldes als Lohnersatzleistung nicht antasten. Sie nannte dabei keine Einzelheiten und hat nur auf die am Wochenende stattfindende Kabinetts-Klausur verwiesen. Der größte Posten von 4,5 Millionen Euro im insgesamt 6,5 Milliarden Euro umfassenden Haushalt des Bundesfamilienministeriums sind die Ausgaben für das Elterngeld. Aber: der gesamte Familienetat hat am gesamten Bundeshaushalt nur einen Anteil von gut zwei Prozent, in Worten: Z W E I. Stellt sich natürlich schon die Frage bei den Müttern und Vätern hierzulande, warum ausgerechnet der Familienetat ins Auge der Sparzwänge geraten ist.

Schröder sagte, dass nicht gerüttelt werden dürfe am Höchstbetrag von 1.800 Euro im Monat. Dies sei hochgradig kontraproduktiv und würde die Akzeptanz der Vätermonate verringern. Realistisch betrachtet jedoch stellt sich die Frage, was mit den unteren Einkommensschichten ist. Denn wie Medien aktuell spekulieren, soll das Elterngeld um 70 Euro gekürzt werden. Dies bedeutet, dass der Mindestbetrag im Monat von 300 Euro auf 230 Euro gesenkt wird. Nicht, dass die Beantragung des Elterngeldes mitunter schon ein bürokratisch viel zu aufgeblähter Akt ist, nein, nun soll es auch noch die Geringverdiener hart treffen. Denn 70 Euro beim Mindestbetrag von 300 Euro ist weitaus schmerzhafter als beispielsweise 70 Euro bei den 1.800 Euro. Insofern zeigt die Bundesregierung wieder einmal nach Einschätzung der Kinderzeugs-Redaktion, dass Sie halt doch die Parteien der Besserverdienenden sind!

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Archivbeitrag aus dem Jahr 2010. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.