Elterngeld und Elternzeit – Wo, was, wie

30. April 2012 Aus Von Steffi

Allen werdenden Eltern ist bekannt, dass sie nach der Geburt des Kindes einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben. Die wenigsten allerdings wissen, wo wann und wie dies alles zu beantragen ist. Hier ein kleiner Wegweiser, damit die erste Zeit mit dem Baby in aller Ruhe genossen werden kann, ohne sich um viele Formulare und Anträge kümmern zu müssen.

Das Elterngeld

Das Elterngeld steht allen Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu und beträgt mindestens 300 Euro, höchstens aber 1800 Euro. Die Höhe errechnet sich dabei aus dem in den letzten zwölf Kalendermonaten durchschnittlich zuletzt erzielten Lohn, da das Elterngeld eine finanzielle Ersatzleistung darstellt. Voraussetzung ist, dass der Elternteil, der das Elterngeld bezieht, in dieser Zeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet und das Kind betreut. Gezahlt wird das Elterngeld über einen Zeitraum von 14 beziehungsweise 12 Monaten. Bei Alleinerziehenden gilt grundsätzlich die Zahlung über 14 Monate, bei Paaren wird nur dann die gesamten 14 Monate gezahlt, wenn nach spätestens 12 Monaten die Betreuungsperson gewechselt wird. Da meist die Mutter die ersten Monate bei dem Baby bleibt, ist es dann an dem Vater, einen Teil der Elternzeit zu übernehmen. Beantragt wird das Elterngeld direkt bei der Elterngeldstelle, die in den meisten Bundesländern beim Jugendamt angesiedelt ist. Der Antrag wird über ein Formblatt gestellt, welches allerdings erst nach der Geburt abgegeben werden kann. Dies ist jedoch kein Problem, da das Elterngeld rückwirkend ausgezahlt wird. Spätestens drei Monate nach der Geburt sollte der Antrag allerdings gestellt sein.

Die Elternzeit

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Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit von maximal drei Jahren. In dieser Zeit ist ihr Arbeitsverhältnis geschützt. Beantragt wird die Elternzeit direkt beim Arbeitgeber sieben Wochen vor geplantem Antritt der Elternzeit. Für Mütter, die nach der Geburt die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen bedeutet dies, in der Woche nach der Geburt die Elternzeit zu beantragen. Dabei sollte der Antrag einen Briefkopf enthalten, Anrede und vor allem auch den genauen Zeitraum der Elternzeit. Außerdem sollte schon hier festgelegt sein, ob nach einem bestimmten Zeitraum unter Umständen wieder in Teilzeit gearbeitet werden soll. Väter, die die Elternzeit gleich nach der Geburt nehmen wollen, müssen den Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beantragen.