Deutschland wird kinderfreundlicher: Kinderlärm nun per Gesetz geschützt

16. Februar 2011 Aus Von Steffi

Viele deutsche Gerichtsverfahren beschäftigten sich bereits mit Nachbarschaftsklagen um den vermeintlichen Lärm spielender Kinder. Nun soll ein Gesetzesentwurf des Bundeskabinetts für mehr Toleranz gegenüber den Geräuschen auf Spielplätzen, Kitas und Schulen eintreten. Dürfen unsere Kinder nun frei und ungezwungen spielen?

Wie wir bereits in einem älteren Beitrag berichteten, plante die Bundesregierung schon seit längerem, Klagen gegen “Kinderlärm” zu erschweren, um die Weichen für eine familienfreundlichere Zukunft zu stellen. Da bisher Kinderlärm gesetzlich ein eine Schublade mit den Geräuschen eines Presslufthammers und dem Lärm einer Flughafenlandebahn gelegt wurde, gabs es häufig Klagen gegen kinderreiche Familien, Kitas und Spielplätze. Zahlreiche Initiativen konnten, unter Berufung auf das Immissionsschutzgesetz, Kinderlärm als “Umweltschaden” einstufen lassen und so sogar Schließungen von Kitas bewirken. Traurig genug, dass wir unseren eigenen Kindern einen Maulkorb verpassen wollten. Mit Inkraftsetzung des neuen Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen nun die Geräusche spielender Kinder in der Regel als “nicht schädliche Umwelteinwirkung” toleriert werden. Dann gäbe es keine Möglichkeit mehr, Kindergärten wegzuklagen.

Dies hat auch Auswirkungen auf den Bau neuer Kindertagesstätten und neuer Spielplätze: Das Bauplanungsrecht soll ebenfalls kinderfreundlicher werden. Durch die neuen Immissionsschutz-Richtlinien und eine Novelle im Baurecht könnten bald auch in reinen Wohngebieten größere Kindergärten und Spielanlagen gebaut werden. Für die Familien hierzulande wären diese Gesetzesänderungen sicherlich eine große Erleichterung.

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