Eine Scientologin als Tagesmutter für meine Kinder?
In München wurde einer Scientologin die Erlaubnis erteilt, weiterhin als Tagesmutter Kinder zu betreuen. Die 38-jährige Tagesmutter müsse fortan jedoch strenge Auflagen befolgen, so der bayerische Verwaltungsgerichtshof.
Die meisten Eltern überlegen sich sehr gut und gründlich, wem sie ihr Kind in Obhut geben. Das fängt beim Babysitter an. Doch besonders die Erzieherin oder Tagesmutter sollte schon ganz besonders qualifiziert sein, immerhin prägt sie die Kinder in einer entscheidenden Phase ihres jungen Lebens. Darf diese Aufgabe ausgerechnet eine Scientologin erfüllen? Damit beschäftigte sich jüngst das Münchener Gericht.
Das Stadtjugendamt hatte vom geschiedenen Ehemann der Frau von ihrer Zugehörigkeit zur “Scientology Church” erfahren und wollte ihr daraufhin die Zulassung zur Tagespflege entziehen. Immerhin steht Scientology in den meisten Bundesländern, so auch in Bayern, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. 2008 wurde in Bayern bereits einer ganzen Kindertagesstätte die Betreungs-Erlaubnis entzogen, als bekannt wurde, dass dort nur Scientologen arbeiten. Begründung: Die Methoden Scientologys stehen im Widerspruch zum Recht des Kindes auf freie Entfaltung.
Nun aber durfte die Scientologin ihre Tagespflegelizenz behalten. Sie musste jedoch versichern, keine scientologischen Methoden anzuwenden und den Kindern keine derartigen Inhalte zu vermitteln. Außerdem muss sie die Eltern der von ihr betreuten Kinder über ihre Zugehörigkeit zur Organisation in Kenntnis setzen. Sie wird in Zukunft der Stadt gegenüber ihre Erziehungsmethoden rechtfertigen müssen und steht zudem unter ständiger Kontrolle des Jugendamtes. In einem Jahr wird dann neu über ihre Zulassung entschieden werden.
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Archivbeitrag aus dem Jahr 2010. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.


