Eltern verboten!
16. August 2011Jeder Mensch hat ein Anrecht auf seine Privatsphäre. Auch wenn Eltern dies schnell einmal vergessen, dies gilt auch für Kinder und vor allem für Teenager. Wenn ein Kind oder Heranwachsender allerdings mit Berufung auf sein Recht auf Privatsphäre die Zimmertür vor Vater und Mutter verschließt, geraten diese oft in Zweifel, in wie weit sie diese Privatsphäre auch akzeptieren und einhalten können und wollen.
Eltern von pubertierenden Kindern kennen sicherlich die Situation. Mit einem schmollenden Gesichtsausdruck verschwindet das Kind in sein Zimmer und schließt mit den Worten „Ich habe auch ein recht auf Privatsphäre!“ mehr oder weniger vehement die Tür. Nicht selten prangen auch an die Zimmertüren von Teenagern Schilder mit der Aufschrift „Eltern verboten“ oder „Elternfreie Zone“. Eltern allerdings haben gewiss eine andere Meinung, schließlich ist das Kinderzimmer Teil der Wohnung, die rein rechtlich gesprochen ihnen gehört.
Eltern sollten ihren Kindern jedoch ein Recht auf eine Privatsphäre auf jeden Fall zugestehen, schließlich erwarten sie im umgekehrten Falle ja ebenso, dass auch sie einen Bereich nur für sich haben. So sollte im Badezimmer ein Bereich ausschließlich für das Kind reserviert sein, ein eigenes Fach im Schrank, was nicht einsehbar ist beispielsweise. Auch sollten Eltern nicht in das Kinderzimmer „hineinplatzen“ oder die Sachen der Kinder durchschauen, wenn es nicht da ist. Besonders Tagebücher und ähnliches sollten für Eltern tabu sein. Von ihrem Kind erwarten Eltern schließlich das Gleiche.
Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. So kann ein Kind, was sich nicht traut, bei Problemen offen mit den Eltern zu sprechen, ein Tagebuch bewusst offen im Zimmer liegen lassen in der Hoffnung, die Mutter oder der Vater lesen den entsprechenden Eintrag um so mit ihnen ins Gespräch zu kommen.