Gemeinsames Sorgerecht zum Wohl des Kindes

10. November 2011 Aus Von Steffi

Wird ein Kind in einer Ehe geboren, so ist klar, dass die Eltern ein gemeinsames Sorgerecht für das gemeinsame Kind ausüben. Anders hingegen ist es, wenn das Paar nicht verheiratet ist. Hier hat nur die Mutter das Sorgerecht und kann den Vater das Selbe verweigern. In besonderen Fällen jedoch kann ein Gericht auch gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht aussprechen.

Eltern sein hat nichts damit zu tun, ob ein Paar verheiratet ist, oder nicht. Ein Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu haben allerdings schon. Sind die Eltern eines Kindes unverheiratet, so wird das Sorgerecht automatisch nur der Mutter zugesprochen. Mit Zustimmung der Mutter kann der Vater des Kindes dann ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Weigert sich die Mutter allerdings, so ist der Vater des Kindes fast machtlos.

Adlerdings nur fast. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil grundsätzlich festgelegt, dass in besonderen Fällen auch dem Vater das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen werden kann, selbst wenn die Mutter dies verweigert. Dies geschieht in Fällen, in denen es zum Wohl des Kindes sinnvoll erscheint.

Auf Grund dieses Urteils entschied nun das Kammergericht Berlin, dass trotz der Weigerung der Mutter einem Vater das gemeinsame Sorgerecht übertragen wurde. In dem konkreten Fall wollte der Vater an der elterlichen Sorge um das gemeinsame Kind teilhaben, oder aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich übertragen wissen. In erster Instanz wies das Amtsgericht beide Anträge zwar zurück, in der zweiten Instanz vor dem Kammergericht wurde dem Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stattgegeben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Vater und Kind ein sehr vertrauensvolles Verhältnis hätten. So sei es zum Wohle des Kindes das Beste, wenn beide Elternteile in wichtigen Angelegenheiten des Kindes gemeinsam entscheiden könnten.

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Dieses Urteil stärkt somit die Position der Väter, die trotz des nicht vorhandenen Trauscheines die elterlichen Rechte und Pflichten gemeinsam mit der Mutter für ihr Kind übernehmen wollen.