Hartz IV: 502 Euro pro Kind gefordert – Bündnis für Kindersicherung gegründet
Am Dienstag der kommenden Woche wird es spannend. Dann wird nämlich das Bundesverfassungsgericht klären, was ein Kind zum Leben braucht. Allerdings schlagen die deutschen Wohlfahrtsverbände schon im Vorfeld Alarm. Ihrer Auffassung nach ist es nicht damit getan, die Regelsätze für Hartz-IV-Kinder einfach nur anzuheben. Vielmehr fordern sie eine Grundsicherung von 502 Euro für jedes Kind – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Aus diesem Grund hat der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) zusammen mit sieben anderen Verbänden ein Bündnis für eine Kindergrundsicherung gegründet.
Klare Worte für die Forderung findet Heinz Hilgers. Der DKSB-Präsident sagt: „Es ist eine böse Respektlosigkeit des Staates, nie die Bedürfnisse der Kinder ermittelt zu haben.“ Die geforderte Grundsicherung soll dabei sämtliche staatlichen Zuschüsse wie beispielsweise die Kinderfreibeträge ersetzen, die Familien mit höheren Einkommen bevorteilen. Im Moment seien Familien, die auf Unterstützung angewiesen seien, zum Ämterhopping gezwungen. Das Bündnis geht dabei sogar noch weiter. Denn eine noch bessere Lösung wäre es dem Bündnis zufolge, die Betreuung und Bildung für Kinder in allen Altersstufen kostenlos anzubieten. Will heißen, Eltern sollten nichts bezahlen müssen für das Mittagessen in Kita und Schule, die Lernmaterialien, Vereinsmitgliedschaften oder gar für Studiengebühren. In diesem Falle wäre dann ein Grundbetrag von 322 Euro pro Kind ausreichend, hieß es. Zur Finanzierung des Vorhabens solle unter anderem der Kinderfreibetrag abgeschafft werden.
Ähnlich sieht es auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, der eine Expertise mit den realen Bedürfnissen von Kindern anfertigen lassen hat. Dieser zufolge brauchten Kinder bis sechs Jahre 276 Euro (bisher 215), Kinder zwischen sechs und 14 Jahren müssten 297 Euro (anstelle 251) bekommen. Ähnlich sieht es der Expertise zufolge auch bei den 14 bis 18 Jahren aus, denen 321 Euro (bislang 287) zustehen sollte. Die pauschale Kindergrundsicherung wird von diesem Verband eher abgelehnt. Denn ein einjähriges Kind brauche weniger finanzielle Unterstützung als ein 16-Jähriger.
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Archivbeitrag aus dem Jahr 2010. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.


