Heimliche Vaterschaftstests verboten!
2. Februar 2010Ab sofort kann es teuer werden, einen Vaterschaftstest heimlich auszuführen. Gerade jungen Väter haben ja mitunter Zweifel, ob das eigene Kind tatsächlich auch das eigene ist. Lediglich ein paar Haare, ab ins Labor damit und Befund abwarten – klingt einfach, ist aber nun ab sofort eine teuere Sache. Denn heimliche Vaterschaftstest ohne Einwilligung der Mutter sind verboten und können mit bis zu 5.000 Euro Strafe geahndet werden. Dies regelt das neue Gendiagnostikgesetz.
Die neue Vorschrift enthält auch Regelungen für Versicherungen und Arbeitgeber beim Umgang mit Gentests. Desweiteren sind auch für prenatale Untersuchungen während der Schwangerschaft neue rechtliche Bestimmungen in Kraft getreten.
Mit der jetzt in Kraft getretenen Verordnung dürfen lediglich Ärzte genetische Tests ausführen. Hierfür ist es ebenfalls immer notwendig, dass eine Einwilligung des zu untersuchenden Menschen vorliegt. Sollten Gentests Prognosen über die zukünftige Gesundheit eines Menschen ermöglichen, dürfen diese lediglich mit einer Beratung vor und nach dem Test ausgeführt werden. Zudem erfolgt eine Beschränkung von prenatalen Gentests auf rein medizinische Zwecke. So beispielsweise auf das Diagnostizieren des Down-Syndroms. Nicht getestet werden darf auf genetische Veränderungen, die erst als Krankheit ausbrechen könnten, wenn das Erwachsenenalter erreicht ist. Zudem ist der Arbeitgeber-Zugriff auf Gentests eingeschränkt worden.
Die Regelung war noch von der großen Koalition ausgehandelt worden. Mit dem Gesetz soll nun der Missbrauch von sensiblen genetischen Daten verhindert werden. Außerdem soll eine Diskriminierung aufgrund der genetischen Ausstattung unterbunden werden. Somit stärkt das Gesetz künftig das Recht auf Wissen und Nichtwissen.