Ja zu Kindern, nur nicht zu viele!

Redaktion kinderzeugsVeröffentlicht am 2 Min. Lesezeit

Immer wieder versucht der deutsche Staat mit Kampagnen sein Image als Kinderfeindlich los zu werden. Doch leider hilft alle Image Werbung nichts, wenn Eltern mit Kindern in allen Bereichen gegenüber Paaren ohne Kindern benachteiligt werden. Zwar ist es inzwischen durchaus möglich, als Eltern mit nur einem Kind durch Kindergeld, Elterngeld, Elternteilzeit und Betreuung von U3 Kindern einen Wiedereinstieg in den Beruf zu ermöglichen, folgen auf das erste Kind allerdings noch ein oder mehrere Geschwisterkinder, sieht die Situation ein wenig anders aus.Wer in diesem Land sich für ein Kind entschiedet, der nimmt damit mehr oder weniger billigend in kauf, finanziell und auch in vielen Belangen sozial benachteiligt zu werden. Sei es die Wohnungssuche, die sich schon mit einem Kind als mühselig, mit mehr als einem Kind als nahezu verzweifelnd gestalten kann, da in manchen Mietshäusern noch immer eher Haustiere denn Kinder geduldet werden, oder auch die Jobsuche, bei der Mütter mit Kindern weniger gern angenommen werden, da diese durch das Kind zusätzliche Ausfallzeiten haben könnten. Doch auch finanziell scheint bei Kindern der Grundsatz je mehr desto weniger zu gelten.

Dies musste eine Mutter anlässlich der Geburt ihres vierten Kindes erfahren. Da sie sich nach der Geburt ihres ersten Kindes 1999, dem in den Jahren 2002 und 2004 die zwei weiteren Kinder nachfolgten, aus dem Erwerbsleben zurück gezogen hatte, wurde ihr nach der Geburt des vierten Kindes im Jahr 2007 nur der Mindestsatz des Elterngeldes in Höhe von gerade einmal 300 Euro gewährt. Hiergegen legte die Mutter Klage beim Bundesverfassungsgesetz ein, da sie sich gegenüber einer Mutter, die ihr erstes Kind bekommt oder sich nicht der Betreuung der unter drei Jahre alten Kinder gewidmet hatte, benachteiligt sah. Das Gericht allerdings gab der Klage nicht Recht, da es das entsprechende Gesetz als durchaus gerecht und Familien fördernd ansieht. Schließlich sei durch „Einrichtung von Elterngeld und Elternzeit wird die Möglichkeit der Eigenbetreuung von Kindern jedoch bereits in beachtlichem Umfang gefördert.“

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Archivbeitrag aus dem Jahr 2011. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.