Alleinerziehender Vater verliert Job, weil es keine Betreuung für seine Tochter gibt
Einem alleinerziehenden Vater aus Horb ist gekündigt worden, weil ihm eine Betreuungsmöglichkeit für seine achtjährige Tochter fehlt. Dabei würde der Geschäftsführer der Firma ihn gern weiterbeschäftigen. Das zuständige Jugendamt Freudenstadt sah jedoch derzeit keine Möglichkeit einer zeitlich flexiblen Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter. Einen Tag nach Erhalt dieser Mitteilung des Jugendamtes hielt der alleinerziehende Vater seine Kündigung.
Nach Jahren, die von Gelegenheits-Jobs und „Hartz IV“ geprägt waren, hatte sich der alleinerziehende Vater auf dem Wege der „Zeitarbeit“ eine unbefristete Stelle bei einer Firma in der Solartechnik Branche erarbeitet. „Wir möchten den Mann gerne behalten – wir sind sehr zufrieden! Wir suchen nämlich dringend Leute, die so einen Arbeitswillen haben wie er.“, betonte der Geschäftsführer der Firma. Ohne eine flexible Betreuung seiner achtjährigen Tochter allerdings ist dies nicht möglich.
Die durch das Jugendamt organisierte Betreuung endet selbst mit Blick auf die Regelarbeitszeit eine Stunde zu früh, eine Betreuung durch Verwandte oder Bekannte des Vaters darüber hinaus scheidet aus. Die Suche nach einer Tagesmutter gestaltet sich schwierig, da das Kind nach Aussage des Landratsamt einen erhöhten erzieherischen Bedarf habe, der im Rahmen einer Tagespflege nicht abgedeckt werden könne.
Auch ohne erhöhten erzieherischen Bedarf jedoch können sich die Betreuungszeiten gerade für Alleinerziehende als ein Stolperstein bei der Jobsuche erweisen. Die Problematik ist der Agentur für Arbeit hinreichend bekannt. Es mangelt an Betreuungsmöglichkeiten in Randzeiten wie den Früh- und Abendstunden, an Wochenenden sowie in Ferienzeiten.
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Archivbeitrag aus dem Jahr 2010. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.


