Berlin: Achtjähriger stirbt nach Sturz aus sechstem Stock

3. März 2011 Aus Von Steffi

Erneut ist in Berlin ein Kind bei einem Sturz vom Balkon tödlich verunglückt: der Unfall ereignete sich am Dienstagabend im Stadtteil Kreuzberg, als sich ein Achtjähriger vermutlich unbeobachtet auf dem Balkon einer Wohnung im sechsten Stock aufhielt. Gegen 20.15 Uhr kletterte er offenbar über das Geländer, rutschte dabei ab und stürzte aus rund 15 Metern Höhe in die Tiefe, wo er zwischen Sträuchern im Innenhof aufprallte.

Die Lebensgefährtin des Vaters war offenbar die Erste, die das Unglück bemerkte: deren Schreie riefen die Nachbarn auf den Plan, die den Rettungsdienst verständigten. Nach örtlicher Behandlung durch den Notarzt wurde das Kind in das Charité Campus Virchow-Klinikum in Berlin-Wedding transportiert, wo er einer Notoperation unterzogen wurde. Alle Hilfe kam jedoch zu spät: nur einen Tag später, am Abend des Mittwochs, erlag der Achtjährige seinen schweren Verletzungen.

Das Landeskriminalamt hat nun Ermittlungen aufgenommen, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Unter anderem wird auch ermittelt, ob der Vater gegen seine Aufsichts- und Fürsorgepflicht verstoßen hat – ein juristisch normaler und notwendiger Vorgang, um auszuschließen, dass der Junge durch Misshandlungen ums Leben kam.
Andere Medien berichten teilweise von einem “hüfthohen” Balkongeländer – das ist etwas zweifelhaft, denn wäre die Hüfte des Kindes gemeint, wäre das ein beinahe undenkbarer Verstoß gegen baurechtliche Bestimmungen. Die Landesbauordnung Sachsen-Anhalt schreibt ab einer Absturzhöhe von 12 Metern beispielsweie eine Mindesthöhe von 1,10 Metern für Geländer vor.