Eltern erhalten auch bei Schulung der Tochter Kindergeld
Wenn sich ein erwachsener Sohn oder eine Tochter im Rahmen einer Schulung auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet, steht den Eltern weiter Kindergeld zu. Das Kölner Finanzgericht hat das jetzt im Fall einer jungen Frau entschieden. Diese ist in einem Zeitraum von mehreren Wochen für einen Job als Flugbegleiterin geschult worden. Die Schulung wäre als Berufsausbildung zu werten, und kann deshalb auch nicht als Arbeitsverhältnis eingestuft werden, hieß es in der Urteilsbegründung. Deshalb wurde der Familie ein Anspruch auf Kindergeld gewährt (Aktenzeichen: 10 K 212/09).
Für die Tochter der Klägerin bestand in dieser Zeit noch kein Arbeitsverhältnis, und sie hätte ja auch keinen Lohn in der Schulungszeit erhalten, betonte das Gericht weiter. Wenn die Fluggesellschaft ihr nach Ende der Schulungszeit keinen Job angeboten hätte, müsste sie die Schulungskosten zurückbezahlen. Für das Urteil ist noch eine Revision beim Bundesfinanzhof zugelassen.
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Archivbeitrag aus dem Jahr 2010. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.


