Checkliste Hallo Baby
1. November 2011Die letzten Wochen, ehe ein neues Baby geboren wird, ist für die Eltern meist voller Vorfreude, aber auch voller letzter wichtiger Vorbereitungen. Wer allerdings glaubt, nach der Geburt sei der Stress erst einmal vorbei, der irrt. Denn für die frisch gebackenen Eltern stehen nun einige wichtige Behördengänge an.
Während Mutter und Kind sich erst einmal von den Strapazen der Geburt erholen, ist es meist am Vater, der nun sich um die wichtigen Formalitäten kümmern muss. Am wichtigsten ist erst einmal die Anmeldung beim Standesamt. In der ersten Woche nach der Geburt bereits muss das Kind beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden. Häufig wird dies auch von den Entbindungskliniken übernommen. In einem solchen Falle müssen die fertigen Dokumente nur noch beim Standesamt abgeholt werden.
Zu lang warten sollte man auch nicht mit der Meldung beim Einwohnermeldeamt. Hier wird das Kind auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Hierdurch erhöht sich zugleich auch der Nettoverdienst, was für frisch gebackene Eltern, die auf einen Teil des vorher vorhandenen gemeinsamen Einkommens verzichten müssen, nicht unerheblich ist. Beim Einwohnermeldeamt kann auch gleich ein Kinderpass für das Baby beantragt werden, falls eine Reise in dass europäische Ausland ansteht.
Für nicht verheiratete Eltern ist auch wichtig, dass der Vater die Vaterschaft anerkennt. Solange dies nicht der Fall ist, oder aber der Vater keinen Unterhalt für das gemeinsame Kind zahlt oder zahlen will, sollte schnellstmöglich ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt gestellt werden.
Was vielen Eltern nicht bekannt ist, beim Führen unterschiedlicher Familiennamen aber gemeinsamem Sorgerecht, haben die Eltern vier Wochen Zeit, sich auf einen Familiennamen für das gemeinsame Kind zu verständigen, Doppelnamen sind dabei nicht zulässig. Auch wird jedes weitere Kind diesen Familiennamen tragen.