Ehescheidung: Sorgerecht und Unterhalt regeln

Redaktion kinderzeugsVeröffentlicht am 2 Min. Lesezeit

Eine Scheidung ist heutzutage leider häufig der traurige Höhepunkt vieler Beziehungen, doch oftmals lässt sie sich nicht vermeiden. Hat man sich einmal mit dem Gedanken daran beschäftigt, stellen sich viele Fragen, wie es nach der Scheidung eigentlich weitergehen soll, vor allem wenn gemeinsame Kinder im Spiel sind.

Für Laien sind die deutschen Gesetze mit ihren zahlreichen Paragraphen nicht so leicht überschaubar, so dass man meistens mit vielen unbeantworteten Fragen dasteht. In erster Linie geht es bei einer Scheidung um eine ordentliche Regelung, was das Sorgerecht und den Unterhalt angeht.

Das Sorgerecht nach der Scheidung

Was Eltern am meisten interessiert ist die Regelung des Sorgerechts nach der Scheidung. In der Regel liegt beiden Elternteilen vor allem an den gemeinsamen Kindern etwas, weshalb man bei allen Entscheidungen immer deren Wohlergehen im Auge behalten sollte.

Grundsätzlich bekommen verheiratete Elternteile immer das gemeinsame Sorgerecht, so dass sie sich gleichermaßen um die Kinder kümmern können. Bei vielen Angelegenheiten müssen die Eltern zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen, nur alltägliche Dinge darf der Elternteile, bei welchem das Kind überwiegend lebt, alleine entscheiden.

In Ausnahmefällen kann das Familiengericht das Sorgerecht auch nur einem Elternteil zusprechen. Das kommt nur selten vor, denn es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen und das Wohlergehen des Kindes gefährdet sein.

Manchmal sind solche Entscheidungen nicht leicht zu treffen, in diesem Fall sollte man sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Berlin in Verbindung setzen und sich ausführlich informieren lassen.

Der Unterhalt nach der Scheidung

Grundsätzlich sind Eltern ihren Kindern gegenüber immer unterhaltspflichtig, so lange, bis sie ihre Schule oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben. In dieser Zeit haben sie keine eigenen Einnahmen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Viele sind der Meinung, dass sie ihre Kinder nur unterstützen müssen, bis diese 18 Jahre alt, also volljährig, sind. Das ist allerdings nicht korrekt, denn auch während der Berufsausbildung oder dem Studium muss Unterhalt gezahlt werden.

Ist das Kind jedoch bereits volljährig, macht jedoch keine Ausbildung und geht auch keiner Arbeit nach, müssen die Eltern nichts bezahlen. Den Unterhalt zu berechnen ist nicht ganz einfach, weil dabei viele Faktoren eine Rolle spielen.

Der Basisunterhalt wird durch die Düsseldorfer Tabelle geregelt, dieser richtet sich vor allem nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Eventuell kann sich der Unterhaltsanspruch noch erhöhen, falls ein Sonder- oder Mehrbedarf mit angerechnet wird.

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Archivbeitrag aus dem Jahr 2015. Einzelne Angaben können veraltet sein; aktuelle Ratgeber finden sich in der Ratgeber-Übersicht.