Studium und Kind – eine schwere Prüfung für junge Eltern

4. Januar 2011 Aus Von Steffi

Vorlesungen oder Babygeschrei, Bücher oder Windeln – wer zwischen diesen Gegensätzen pendelt, hat es oft nicht leicht. Junge Eltern, die gleichzeitig studieren, stehen nicht selten vor vielen Problemen. Wie und wo Sie in dieser Lage Hilfe bekommen können, erfahren Sie hier.

Studieren mit Kind verlangt jungen Eltern sehr viel ab, besonders Energie und Organisationstalent sind gefragt, wenn man den Alltag zwischen Buch und Baby schultern muss. Auch die Einführung des Bachelors hat studierenden Müttern und Vätern nicht unbedingt geholfen – der schulähnliche Studienplan lässt im Gegensatz zum früher kaum Lücken für das Doppelleben der wissbegierigen Eltern.

Um sowohl dem Studium als auch dem Nachwuchs gerecht werden zu können, sollten studierende Eltern nicht zögern, auch Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gut zu wissen: Die Hochschulen bieten Hilfen für Studenten mit Kind an. An einigen Unis werden junge Eltern zum Beispiel bevorzugt für Seminare zugelassen. Viele junge Mütter und Väter wissen auch nicht, dass ihre Hochschulen Betreuungsangebote bereitstellen. Für diese sollte man jedoch möglichst früh angemeldet sein – die Wartelisten sind nicht selten lang. Darüber hinaus bietet die FU Berlin beispielsweise sogar Extras wie Wickelräume und sogar interaktive Experimente am PC, damit Naturwissenschaftsstudentinnen während der Schwangerschaft nicht mit Chemikalien in Kontakt kommen müssen. Erkundigen Sie sich also unbedingt, welche Hilfen an Ihrer Universität zur Verfügung stehen.

Neben dem individuellen Hilfsangeboten der jeweiligen Universitäten gibt es jedoch auch allgemeingültige Tipps für Schwangere oder junge Eltern im Studium:
1. Besonders mit Neugeborenen sollten sich Mütter und Väter im Studium überlegen, ob sie sich nicht für eine Zeit beurlauben lassen. Das hat neben einer kleinen Auszeit den Vorteil, dass die Semesterzahl nicht ansteigt und man dennoch Scheine erwerben kann.
2. Für Hausarbeitsfristen und Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen gilt: Der direkte Kontakt mit den Professoren und Dozenten ist häufig der beste Weg, Konflikte und Probleme zu vermeiden. Meist ist hier, mit Hinweis auf den Nachwuchs, eine neue Zielsetzung verhandelbar.
3. Elterngeld gibt’s auch für studierende Jungeltern, Mindestsatz hier 300 Euro. Im Urlaubssemester kann außerdem Arbeitslosengeld II beantragt werden.

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Zu guter Letzt: Falls Sie sich als studierende Schwangere oder als Student mit Kind überfordert fühlen, erkundigen Sie sich nach Gesprächskreisen oder Ansprechpartnern bei den Universitäten oder Studentenwerken. Immernoch offene Fragen? Auch wir helfen Ihnen gern, wenn Unklarheiten auftreten.

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